Anwalt Mietrecht


Suchen Sie einen Anwalt, der Sie im Mietrecht umfassend berät, grundlegend unterstützt und ggfs. vor Gericht vertritt? Suchen Sie einen Anwalt, der Ihren Mietvertrag, Gewerbemietvertrag oder Pachtvertrag rechtlich prüft, überarbeitet oder neu gestaltet? Dann sind wir für Sie die richtigen Ansprechpartner!

Ob Mietvertrag, Kündigung oder Räumungsklage, ob Betriebskosten, Schönheitsreparaturen oder Kaution. Ob Mietmängel oder Mietminderung, ob rechtliche Überprüfung, Rechtsberatung oder Vertretung im Prozess, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung!

Tel.: 040 - 555 99 999


Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen bei der Kündigung oder der Abwehr der Kündigung Ihres Mietverhältnisses.

Wir vertreten Sie vor Gericht, wenn Sie als Vermieter gegen Ihren Mieter eine Räumungsklage erheben wollen oder wenn Sie sich als Mieter gegen eine Räumungsklage Ihres Vermieters verteidigen müssen.


Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung, wenn Sie als Vermieter oder Mieter Fragen zum Mietrecht, zur Vorgehensweise bei Mietmängeln und Mietminderungen, zu Betriebskosten oder zu Schönheitsreparaturen (Renovierung) bzw. zur Kaution (Mietsicherheit) haben. Wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie einen Mietvertrag über Wohnraum, Gewerbemietvertrag oder Pachtvertrag durch einen Rechtsanwalt maßgeschneidert für Ihre Belange erstellt haben möchten oder einen bestehenden Mietvertrag durch einen Anwalt prüfen lassen möchten.

Rufen Sie uns an ! Tel.: 040 - 555 99 999


Telefonische Rechtsberatung

In eiligen Fällen oder bei bestimmten Fragen zum Mietrecht ist auch eine sofortige telefonische Rechtsberatung über unsere 0900-Hotline durch den für das Mietrecht zuständigen Anwalt möglich. Rufen Sie uns bei Bedarf einfach an!

Bei komplexen Sachverhalten oder umfassenderen Fragestellungen empfiehlt es sich jedoch, uns die notwendigen Unterlagen wie den Mietvertrag nebst allen Nachträgen und Zusatzvereinbarungen, Korrespondenz etc. kurz vor der telefonischen Rechtsberatung per E-Mail, Telefax oder Post zu übermitteln.


Rufen Sie uns für eine telefonische Rechtsberatung gern an! Tel. 040 - 555 99 999


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Mietrecht

Das Mietrecht der Bundesrepublik Deutschland ist in den §§ 535 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gesetzlich geregelt.

Unterschieden wird im Gesetz zwischen Mietverhältnissen über Wohnraum, auch Wohnraummietrecht, Wohnraummiete oder Wohnungsmiete genannt und Mietverhältnissen über andere Sachen.

Zu den letztgenannten Mietverhältnissen gehören Mietverhältnissen über Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind. Hier sind in erster Linie die Gewerbemietverhältnisse zu nennen, deren Regelungen als Gewerbemietrecht, Gewerberaummietrecht, Gewerbemiete oder gewerbliches Mietrecht bezeichnet werden.

Zu den Mietverhältnissen über andere Sachen zählen auch die Mietverhältnisse über bewegliche Sachen (z. B. Autovermietung, Bootsvermietung, Vermietung von Maschinen, Werkzeug und anderen Gegenständen).

Ein Unterfall des Mietrechts ist das Pachtrecht, welches in den §§ 581 ff BGB einigen Sonderregelungen unterliegt, wegen seines gewerblichen Charakters aber dem Gewerbemietrecht sehr nahe steht.


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