Anwalt Mietrecht


Suchen Sie einen Anwalt, der Sie im Mietrecht umfassend berät, unterstützt und ggfs. vor Gericht vertritt oder suchen Sie einen Anwalt, der Ihnen den für Sie maßgeschneiderten Mietvertrag, Gewerbemietvertrag oder Pachtvertrag gestaltet, so sind wir die richtigen Ansprechpartner.

Ob Mietvertrag, Kündigung oder Räumungsklage, ob Betriebskosten, Schönheitsreparaturen oder Kaution. Ob Mietmängel oder Mietminderung, ob rechtliche Überprüfung, Rechtsberatung oder Vertretung im Prozess, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung!

Tel.: 040 - 555 99 999


Wir unterstützen Sie bei der Kündigung oder der Abwehr der Kündigung eines Mietverhältnisses.

Wir vertreten Sie vor Gericht, wenn Sie als Vermieter gegen Ihren Mieter eine Räumungsklage erheben wollen oder als Mieter sich gegen eine Räumungsklage Ihres Vermieters verteidigen müssen.


Setzen Sie sich ruhig mit uns in Verbindung, wenn Sie Fragen zur Vorgehensweise bei Mietmängeln und Mietminderungen oder zu Schönheitsreparaturen (Renovierung) bzw. zur Kaution (Mietsicherheit) haben. Wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie einen Mietvertrag, Gewerbemietvertrag oder Pachtvertrag durch einen Rechtsanwalt maßgeschneidert für Ihre Belange erstellt haben möchten oder Ihren bestehenden Mietvertrag durch einen Anwalt prüfen lassen möchten.

Rufen Sie uns an ! Tel.: 040 - 555 99 999


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Mietrecht

Das Mietrecht der Bundesrepublik Deutschland ist in den §§ 535 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gesetzlich geregelt.

Unterschieden wird im Gesetz zwischen Mietverhältnissen über Wohnraum, auch Wohnraummietrecht, Wohnraummiete oder Wohnungsmiete genannt und Mietverhältnissen über andere Sachen.

Zu den letztgenannten Mietverhältnissen gehören Mietverhältnissen über Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind. Hier sind in erster Linie die Gewerbemietverhältnisse zu nennen, deren Regelungen als Gewerbemietrecht, Gewerberaummietrecht, Gewerbemiete oder gewerbliches Mietrecht bezeichnet werden.

Zu den Mietverhältnissen über andere Sachen zählen auch die Mietverhältnisse über bewegliche Sachen (z. B. Autovermietung, Bootsvermietung, Vermietung von Maschinen, Werkzeug und anderen Gegenständen).

Ein Unterfall des Mietrechts ist das Pachtrecht, welches in den §§ 581 ff BGB einigen Sonderregelungen unterliegt, wegen seines gewerblichen Charakters aber dem Gewerbemietrecht sehr nahe steht.


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